Pflichtteil beim Erbe: Wie hoch ist der Pflichtteil?

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Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe?

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass – auch wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Grundregel nach § 2303 BGB
½
des gesetzlichen Erbteils

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Das Wichtigste zuerst

Was bedeutet Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist kein eigener Erbteil. Er ist vielmehr ein gesetzlicher Anspruch auf eine Geldzahlung gegen den oder die Erben.

½

Die Hälfte des Erbteils

Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich 50 % des gesetzlichen Erbteils, der der betreffenden Person zugestanden hätte.

Anspruch auf Geld

Der Pflichtteil bedeutet grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung in Geld. Der Pflichtteilsberechtigte wird dadurch nicht automatisch Miteigentümer einzelner Nachlassgegenstände.

Trotz Enterbung

Wird eine pflichtteilsberechtigte Person durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Pflichtteils- anspruch entstehen.

Einfach erklärt

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Für eine einfache Orientierung kannst du den Wert des Nachlasses und die gesetzliche Erbquote eingeben.

Rechnerischer Pflichtteil 125.000 €
Pflichtteil = gesetzlicher Erbteil × 50 %
Beispiel

Ein einfaches Rechenbeispiel

Angenommen, der Nachlass hat einen Wert von 500.000 € und der gesetzliche Erbteil einer enterbten Person würde 1/2 betragen.

Ausgangssituation

Der Nachlass beträgt:

Nachlasswert 500.000 €
Gesetzlicher Erbteil 1/2

Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils:

Gesetzlicher Erbteil 250.000 €
Davon 50 % 125.000 €
125.000 €
Wer hat Anspruch?

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist gesetzlich begrenzt.

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Abkömmlinge

Dazu gehören insbesondere Kinder. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch weitere Abkömmlinge an die Stelle eines verstorbenen Kindes treten.

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Ehegatten

Auch Ehegatten können pflichtteilsberechtigt sein, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

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Eltern

Eltern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls pflichtteilsberechtigt sein. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Familienkonstellation ab.

Schritt für Schritt

So lässt sich der Pflichtteil grob bestimmen

1

Nachlasswert bestimmen

Zunächst muss der relevante Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dabei können auch Verbindlichkeiten und weitere rechtlich relevante Positionen eine Rolle spielen.

2

Gesetzliche Erbquote ermitteln

Entscheidend ist, welchen Anteil die betreffende Person ohne Testament oder Erbvertrag nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte.

3

Hälfte berechnen

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Häufige Fragen

Pflichtteil einfach erklärt

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die konkrete Höhe hängt deshalb von der jeweiligen Familienkonstellation und dem Wert des Nachlasses ab.
Eine testamentarische Enterbung beseitigt einen bestehenden Pflichtteilsanspruch grundsätzlich nicht. Pflichtteilsberechtigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zahlungsanspruch gegen die Erben haben.
Nein. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Anspruch auf Geldzahlung gegen die Erben. Er macht die pflichtteilsberechtigte Person nicht automatisch zum Miterben.
Geschwister gehören grundsätzlich nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Entscheidend ist insbesondere, ob Abkömmlinge, Ehegatte oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen Eltern vorhanden sind.
Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Eine bloße Enterbung reicht grundsätzlich nicht aus.
Ja. Die Grundregel des § 2303 BGB lautet weiterhin, dass der Pflichtteil die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils beträgt. Für die konkrete Berechnung müssen jedoch die individuellen Umstände berücksichtigt werden.

Erbe frühzeitig planen.

Wer seinen Nachlass selbst gestalten möchte, sollte sich frühzeitig mit Testament, gesetzlicher Erbfolge und möglichen Pflichtteilsansprüchen beschäftigen.

Pflichtteil verstehen →